🍁 Empire Buds e.V.

Mitgliedervereinbarung

Willkommen bei Empire Buds e.V. in Köln! Hier bekommst du die wichtigsten Infos zu deiner
Mitgliedschaft.

1. Zweck des Vereins

Der Empire Buds e.V. verfolgt das Ziel des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von
Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder. Dies umfasst die Produktion, Lagerung
und Verteilung von Cannabisprodukten, die ausschließlich an Mitglieder zum
Eigenkonsum weitergegeben werden

2. Mitgliedschaft

2.1 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird erst mit erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsprozesses und der ersten bestätigten Zahlung aktiv. Dies umfasst die vollständige Registrierung auf unserer Website sowie den erfolgreichen Abschluss der SEPA-Lastschrift oder des PayPal-Abonnements.

Bewerber müssen:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Sollten die Angaben zu Adresse oder Alter nicht mit dem Validierungsdokument (Ausweis) übereinstimmen oder vorsätzlich falsch angegeben worden sein, behalten wir uns das Recht vor, die Mitgliedschaft ohne Rückerstattung zu beenden.

Vor der ersten Abgabe ist eine Kopie des Personalausweises erforderlich, um die Identität final zu verifizieren.

2.2 Mindestdauer & Kündigung

Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und kann schriftlich per E-Mail an kontakt@empire-buds.de gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt bis zum 1. des dritten auf die Kündigung folgenden Monats.

  • Beispiel: Eine Kündigung am 14. März bedeutet, dass die Mitgliedschaft bis zum 30. Juni besteht. Die letzten Mitgliedsbeiträge werden im April, Mai und Juni fällig.
  • Die Mitgliedschaft endet jeweils zum Monatsende und nicht mitten im Monat.

Eine vorzeitige Stornierung des PayPal-Abonnements oder des SEPA-Lastschriftmandats entbindet nicht von der Zahlungspflicht während der Mindestlaufzeit.

2.3 Mitgliedsbeiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 9,00 €. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 9,00 € erhoben. Im ersten Monat sind somit insgesamt 18,00 € fällig. Ab dem zweiten Monat beträgt der Beitrag regulär 9,00 €.

2.3.1 Zahlung per SEPA Lastschrift
  • Die Abbuchung erfolgt jeweils am 1. des Monats.

  • Die SEPA-Mandatsbestätigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung erfolgen. Andernfalls wird der Benutzeraccount gelöscht.

  • Sollte eine SEPA-Zahlung nicht eingelöst oder zurückgebucht werden (z. B. mangels Deckung), bleibt der Beitrag dennoch fällig.

  • Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 € pro Rückbuchung erhoben.

  • Offene Beiträge müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungsaufforderung per Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.

  • Bei wiederholten Rückbuchungen oder Zahlungsverzug kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen (siehe Punkt 7.2).

2.3.1 Zahlung per Paypal
  • Die Abbuchung erfolgt jeweils am Tag der erstmaligen Zahlung und wiederholt sich monatlich.

  • Ein vorzeitiges Beenden des PayPal-Abonnements gilt nicht als Kündigung der Mitgliedschaft.

  • Die Zahlungspflicht besteht weiterhin bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von drei Monaten.

  • Nach dem Abbruch des PayPal-Abonnements steht ausschließlich die Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Dauerauftrag zur Verfügung. Eine Rückkehr zu PayPal ist nicht vorgesehen.

  • Offene Beiträge müssen ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungsaufforderung beglichen werden. Bei ausbleibender Zahlung kann ein Ausschluss erfolgen (siehe Punkt 7.2).

Hinweis: Eine Rückbuchung oder das Stoppen eines Zahlungsabos entbindet nicht von der Zahlungspflicht während der Mindestlaufzeit. Der Verein behält sich vor, den Zugang zu vereinsinternen Angeboten bis zur Klärung der Zahlungssituation zu sperren.

2.4 Abgabenpauschale

Die Abgabenpauschale für Cannabisprodukte liegt
voraussichtlich zwischen 6,00 € und 13,00 € pro Einheit, abhängig von Aufwand
und Qualität. Die genauen Preise werden nach einer Analyse festgelegt und den
Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.

3. Verhaltensregeln

3.1 Verwendung von Cannabis

Die im Rahmen des Vereinsangebots
bereitgestellten Cannabisprodukte dürfen ausschließlich für den Eigenbedarf
genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Minderjährige, ist
strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss aus
dem Verein.

3.2 Sicherheitsvorkehrungen

Mitglieder sind verpflichtet, ihre
Cannabisprodukte an einem gut gesicherten Ort aufzubewahren, der außer
Reichweite von Minderjährigen oder sonstigen unbefugten Personen liegt.

3.3 Engagierte Teilnahme

Mitglieder sind herzlich eingeladen, sich aktiv am Anbauprozess sowie im Verkaufsladen zu beteiligen. Jede Form der aktiven Mitarbeit muss vorab durch den Vorstand bestätigt werden, um eine gleichbleibend hohe Qualität und Effizienz im gesamten Produktionsablauf sicherzustellen.

Insbesondere für die Tätigkeit als Gärtner ist die Teilnahme an einem mehrtägigen internen Schulungsprogramm verpflichtend. Dieses dient dazu, die fachgerechte Durchführung aller Arbeitsschritte, die Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienestandards sowie einen reibungslosen Ablauf im Betrieb zu gewährleisten.

Diese strukturierte, aber zugleich gemeinschaftlich gelebte Herangehensweise fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Vereins und sorgt für eine faire und tragfähige Aufgabenverteilung unter allen aktiven Mitgliedern.

4. Konsum

Mitglieder dürfen nicht in einem Abstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und
Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen konsumieren. Der Konsum im gleichen
Abstand um das Vereinsgelände sowie vor Minderjährigen ist ebenfalls untersagt.

5. Erwerb und Abholung

Der Erwerb von Cannabisprodukten kann ausschließlich durch persönliche Abholung
erfolgen. Jedes Mitglied darf maximal 25 Gramm auf einmal und insgesamt bis zu 50
Gramm im Monat erwerben. Eine Abnahme von 50 Gramm erfordert zwei Erwerbe pro
Monat.

6. Präventionsangebot

´
Der Verein bietet umfassende Präventionsmaßnahmen, einschließlich Aufklärung über
gesundheitliche Risiken und Suchtprävention. Ein Präventionsbeauftragter steht den
Mitgliedern für Beratung zur Verfügung.

7. Austritt und Ausschluss

7.1 Austritt

Die Mitgliedschaft kann schriftlich per E-Mail gekündigt werden.
Der Austritt ist jeden Monat möglich, jedoch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten..

7.2 Ausschluss

Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn
Mitgliedspflichten schwerwiegend verletzt oder gegen die Interessen des Vereins
verstoßen wird. Besonders schwerwiegende Verstöße, wie die Weitergabe von
Cannabis an Dritte oder Minderjährige, führen unmittelbar zum Ausschluss.

8. Datenschutz

Wir nehmen den Schutz deiner persönlichen Daten sehr ernst und halten uns an die
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Deine Daten werden vertraulich
behandelt und nur im Rahmen der Mitgliedschaft verwendet. Detaillierte Informationen
zum Umgang mit deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

9. Kontakt und Informationen

9.1 Änderungen

Bitte informiere uns umgehend über Änderungen deiner
Adresse oder Kontaktdaten.

9.2 Fragen

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir dir jederzeit gerne zur
Verfügung.

10. Anpassung und Vorläufigkeit der Mitgliedervereinbarung

Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben zur Mitgliedervereinbarung ändern, wird diese
entsprechend angepasst und die Mitglieder werden darüber informiert. Diese
Mitgliedervereinbarung ist vorläufig und muss vor der ersten Abgabe von
Cannabisprodukten vor Ort persönlich und erneut unterzeichnet werden.

Mit dem Setzen des Häkchens für die Mitgliedervereinbarung erklärst du dich mit den oben
genannten Punkten einverstanden.
Wir freuen uns auf eine großartige gemeinsame Zeit mit dir!